Inhalt
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Was ist eine Psychotherapie?
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Was bedeutet Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?
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Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie nach dem HeilprG?
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Einzeltherapie oder Paartherapie?
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Wie läuft die Anmeldung zu den Sitzungen?
Was ist eine Psychotherapie?
Der Begriff Psychotherapie stammt aus den beiden (alt-)griechischen
Begriffen “Psyché” (die Seele) - und “therapeúein” (heilen). Er steht als
Oberbegriff für alle Formen psychologischer Verfahren, die ohne Einsatz
medikamentöser Mittel auf die Diagnose und Behandlung psychischer
Leidenszustände, Erkrankungen oder Verhaltensstörungen zielen, denen
keine körperliche Entstehungsursache zugrunde liegt.
Dabei kommen alljene Formen psychologisch fundierter Methoden und
Verfahren zur Anwendung, die sich in der systematischen (und zumeist
wissenschaftlichen) Erforschung und Erprobung als wirkungsvoll erwiesen
haben. Es gibt verschiedene Psychotherapieformen, von denen die
wesentlichen folgende sind:
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Psychoanalyse
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Andere tiefenpsychologisch fundierte Verfahren
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Verhaltenstherapie
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Gesprächstherapie nach C. Rogers
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Körper- und Atemtherapie
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Sytemische Therapie
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Hypnose-Therapie
Auch wenn (u.a. auch aus historisch bedingten Gründen) nur die ersten drei
Verfahren als sogenannte Richtlinienbehandlung bei den Krankenkassen
anerkannt und damit erstattungsfähig sind, so werden seit den 70er Jahren
zahlreiche andere Verfahren wirkungsvoll (z.T. sogar effizienter und mit
kürzerer Behandlungsdauer) eingesetzt.
Letztlich aber ist jede Methode nur so gut wie der Therapeut, der sie einsetzt.
Denn sowohl die Qualität der Beziehung zwischen Therapeut und Klient, wie
auch Fähigkeiten des Therapeuten, erlernte Methoden auf die individuelle
Situation des Klienten anzuwenden, bilden die entscheidende Basis für den
Behandlungserfolg.
Die Teilnahme an einer Psychotherapie setzt immer Freiwilligkeit voraus.
Eine Psychotherapie ist grundsätzlich kein Ersatz für eine medizinische oder
psychiatrische Behandlung, kann jedoch ggf. eine sinnvolle Ergänzung
hierzu darstellen.
Wenn Sie sich in einer solchen Behandlung befinden, müssen Sie eine
Teilnahme an meinen Angeboten zuvor mit Ihrem Arzt/Psychiater und mir
abklären.
Was bedeutet “Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz”?
Die Psychotherapie-Behandlungen von mir finden auf der Grundlage des
Heilpraktikergesetzes (HeilprG) statt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie
gehört den freien Heilberufen an. Das bietet gegenüber den sogenannten
approbierten Psychologischen Psychotherapeuten eine Reihe von Vorteilen:
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in der Regel sofortiger Behandlungsbeginn ohne Wartezeiten.
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keine Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse für die
Behandlung.
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vertrauliche Sitzungen ohne Berichtspflicht persönlicher Angaben an
irgendeine Stelle (wie z.B. Krankenkasse, andere Versicherungsträger
oder Ämter).
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Freiheit und Flexibilität in der Auswahl geeigneter Verfahren und
Ansätze, die individuell auf die Problematik und Persönlichkeit des
Klienten abgestimmt werden können.
Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie nach dem HeilprG?
Wenn Sie gesetzlich versichert sind:
In diesem Fall müssen Sie in der Regel selbst die Kosten tragen. In
begründeten Ausnahmefällen übernehmen manche Krankenkassen
kulanzhalber die Kosten hierfür.
Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind:
In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse diese Kosten ganz oder
teilweise, wenn im Leistungsumfang Ihres abgeschlossenen Tarifs
psychotherapeutische Behandlungen nach dem HeilprG enthalten ist. Dies
wird in der Gebührenziffer 19.2 GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker)
definiert.
Sind diese formalen Voraussetzungen gegeben, prüft die Krankenkasse in
einem zweiten Schritt, ob Anlass und Diagnose Ihrer Problematik als
sogenannte “behandlunsgwürdige Störung mit Krankheitswert” angesehen
wird und damit erstattungsfähig ist.
Dazu verlangen die meisten Krankenversicherungen eine umfangreiche
Stellungnahme, in welchem ich als behandelnder Therapeut u.a Ihre
Problematik, inkl. biografischer Entstehungszusammenhänge ausführlich
darzustellen habe. Dies erfordert natürlich Ihrerseits eine ausdrückliche
Entbindung meiner Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse.
Übrigens: Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, besteht
die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Gesundheits-
aufwendungen in einem gewissen Umfang steuerlich geltend zu machen.
Nähere Informationen dazu kann Ihnen das zuständige Finanzamt oder Ihr
Steuerberater geben.
Die Kosten für eine Paartherapie werden grundsätzlich von keiner
Krankenkasse übernommen und müssen daher immer von Ihnen selbst
bezahlt werden.
Einzeltherapie oder Paartherapie?
Wenn sich der größte Konflikt-Druck in Ihrem Leben im Zusammenhang mit
Ihrer Partnerschaft ergibt, stellt sich möglicherweise die Frage, ob nun eine
Einzeltherapie oder eine Paartherapie sinnvoller wäre.
Da diese Frage nicht immer leicht zu beantworten ist, möchte ich Ihnen drei
Kriterien nennen, die Ihnen eine gewisse Entscheidungshilfe bieten können:
Freiwilligkeit und Offenheit
Ist Ihr Partner / Ihre Partnerin grundsätzlich bereit und offen, sich mit der
Situation in Ihrer Partnerschaft gemeinam mit Ihnen im Rahmen einer
Paartherapie auseinanderzusetzen, oder haben Sie eher den Eindruck,
ihn/sie überreden oder gar zwingen zu müssen?
Eigenverantwortung
Alles, was in einer Partnerschaft passiert (oder nicht passiert) ist ein Resultat
des Zusammenwirkens beider Partner. Wenn Sie gerne eine Paartherapie
machen möchten, Ihr Partner jedoch nicht dazu bereit ist, dann kann es
durchaus sinnvoll sein, sich in Form einer Einzeltherapie alleine auf den Weg
zu machen.
Auf diese Weise gehen Sie einen wichtigen Schritt, nämlich Ihr Leben wieder
mehr in die eigene Hand zu nehmen, und sich unabhängig davon zu
machen, ob und was Ihr Partner tut oder nicht tut. Sie können in der
Therapie Ihren eigenen Beitrag am Zustandekommen der unbefriedigenden
Situationen herausfinden und darüber mehr Einfluss auf die Gestaltung der
Partnerschaft nehmen. Dies gilt umso mehr, als Sie vielleicht bereits
entdeckt haben, dass Ihnen das, was Sie in der Partnerschaft erleben, nicht
zum ersten Mal in Ihrem Leben begegnet.
Ausprobieren
Wenn Sie sich beide nicht sicher sind, ob Einzel- oder Paartherapie der
richtige Weg ist, besteht auch die Möglichkeit, zunächst einmal zu zweit in
die Einführungssitzung zu kommen.
Oft ergibt sich dadurch eine größere Eindeutigkeit, was sinnvoller für jeden
von Ihnen ist (was am Ende durchaus unterschiedlich von Ihnen beiden
beantwortet werden kann), und wie Sie jeweils damit am besten weiter
umgehen können.
Wie läuft die Anmeldung zu den Sitzungen?
Für den ersten Termin zur Einführungssitzung können Sie sich telefonisch
oder per E-mail anmelden.
Diese erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten
Bestandsaufnahme über Ihre Themen und Problemstellungen, um die es in
einem nachfolgenden Therapie-Prozess gehen kann bzw. sollte. Auch
werden wir dabei über die Rahmenbedingungen (angewandte Verfahren, Ort,
Zeit, Häufigkeit, Bezahlung ... ) sprechen sowie alle weiteren Fragen klären,
die sich für Sie ergeben.
Nach der Einführungssitzung sollten Sie die Eindrücke ersteinmal setzen
lassen, bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden. Es sollte immer eine
ausreichende Bedenkzeit für Sie dazwischen liegen, in der Sie
gegebenenfalls auch später auftauchende Fragen mit mir klären können.
Vielleicht stellen Sie auch fest, dass Sie vor einer endgültigen Entscheidung
noch eine weitere Sitzung nehmen möchten, was selbstverständlich auch
möglich ist.
Wenn Sie sich für die Therapie entschieden haben, legen wir als Grundlage
für die Zusammenarbeit den Rahmen der Therapie in einer schriftlichen
Vereinbarung fest.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen
unter Telefon: 089 - 700 587 96.
Informationen für Klienten
Copyright © 2018 Jakob Fuhrmann - Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
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