Inhalt
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  Was ist eine Psychotherapie?
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  Was bedeutet Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz?
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  Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie nach dem HeilprG?
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  Einzeltherapie oder Paartherapie?
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  Wie läuft die Anmeldung zu den Sitzungen?
  Was ist eine Psychotherapie?
  Der Begriff Psychotherapie stammt aus den beiden (alt-)griechischen 
  Begriffen “Psyché” (die Seele) - und “therapeúein” (heilen). Er steht als 
  Oberbegriff für alle Formen psychologischer Verfahren, die ohne Einsatz 
  medikamentöser Mittel auf die Diagnose und Behandlung psychischer 
  Leidenszustände, Erkrankungen oder Verhaltensstörungen zielen, denen 
  keine körperliche Entstehungsursache zugrunde liegt.
  Dabei kommen alljene Formen psychologisch fundierter Methoden und 
  Verfahren zur Anwendung, die sich in der systematischen (und zumeist 
  wissenschaftlichen) Erforschung und Erprobung als wirkungsvoll erwiesen 
  haben. Es gibt verschiedene Psychotherapieformen, von denen die 
  wesentlichen folgende sind:
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  Psychoanalyse
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  Andere tiefenpsychologisch fundierte Verfahren
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  Verhaltenstherapie
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  Gesprächstherapie nach C. Rogers
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  Körper- und Atemtherapie
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  Sytemische Therapie
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  Hypnose-Therapie
  Auch wenn (u.a. auch aus historisch bedingten Gründen) nur die ersten drei 
  Verfahren als sogenannte Richtlinienbehandlung bei den Krankenkassen 
  anerkannt und damit erstattungsfähig sind, so werden seit den 70er Jahren 
  zahlreiche andere Verfahren wirkungsvoll (z.T. sogar effizienter und mit 
  kürzerer Behandlungsdauer) eingesetzt. 
  Letztlich aber ist jede Methode nur so gut wie der Therapeut, der sie einsetzt. 
  Denn sowohl die Qualität der Beziehung zwischen Therapeut und Klient, wie 
  auch Fähigkeiten des Therapeuten, erlernte Methoden auf die individuelle 
  Situation des Klienten anzuwenden, bilden die entscheidende Basis für den 
  Behandlungserfolg.
  Die Teilnahme an einer Psychotherapie setzt immer Freiwilligkeit voraus.
  Eine Psychotherapie ist grundsätzlich kein Ersatz für eine medizinische oder 
  psychiatrische Behandlung, kann jedoch ggf. eine sinnvolle Ergänzung 
  hierzu darstellen.
  Wenn Sie sich in einer solchen Behandlung befinden, müssen Sie eine 
  Teilnahme an meinen Angeboten zuvor mit Ihrem Arzt/Psychiater und mir 
  abklären. 
  Was bedeutet “Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz”?
  Die Psychotherapie-Behandlungen von mir finden auf der Grundlage des 
  Heilpraktikergesetzes (HeilprG) statt. Der Heilpraktiker für Psychotherapie 
  gehört den freien Heilberufen an. Das bietet gegenüber den sogenannten 
  approbierten Psychologischen Psychotherapeuten eine Reihe von Vorteilen:
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  in der Regel sofortiger Behandlungsbeginn ohne Wartezeiten. 
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  keine Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse für die 
  Behandlung.
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  vertrauliche Sitzungen ohne Berichtspflicht persönlicher Angaben an 
  irgendeine Stelle (wie z.B. Krankenkasse, andere Versicherungsträger 
  oder Ämter).
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  Freiheit und Flexibilität in der Auswahl geeigneter Verfahren und 
  Ansätze, die individuell auf die Problematik und Persönlichkeit des 
  Klienten abgestimmt  werden können.
  Wer trägt die Kosten einer Psychotherapie nach dem HeilprG?
  Wenn Sie gesetzlich versichert sind: 
  In diesem Fall müssen Sie in der Regel selbst die Kosten tragen. In 
  begründeten Ausnahmefällen übernehmen manche Krankenkassen 
  kulanzhalber die Kosten hierfür. 
  Wenn Sie privat oder zusatzversichert sind:  
  In diesem Fall übernimmt Ihre Krankenkasse diese Kosten ganz oder 
  teilweise, wenn im Leistungsumfang Ihres abgeschlossenen Tarifs 
  psychotherapeutische Behandlungen nach dem HeilprG enthalten ist. Dies 
  wird in der Gebührenziffer 19.2 GebüH (Gebührenordnung der Heilpraktiker) 
  definiert. 
  Sind diese formalen Voraussetzungen gegeben, prüft die Krankenkasse in 
  einem zweiten Schritt, ob Anlass und Diagnose Ihrer Problematik als 
  sogenannte “behandlunsgwürdige Störung mit Krankheitswert” angesehen 
  wird und damit erstattungsfähig ist. 
  Dazu verlangen die meisten Krankenversicherungen eine umfangreiche 
  Stellungnahme, in welchem ich als behandelnder Therapeut u.a Ihre 
  Problematik, inkl. biografischer Entstehungszusammenhänge ausführlich 
  darzustellen habe. Dies erfordert natürlich Ihrerseits eine ausdrückliche 
  Entbindung meiner Schweigepflicht gegenüber der Krankenkasse.
  Übrigens: Wenn Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst tragen, besteht 
  die Möglichkeit, die Kosten als außergewöhnliche Gesundheits-
  aufwendungen in einem gewissen Umfang steuerlich geltend zu machen.
  Nähere Informationen dazu kann Ihnen das zuständige Finanzamt oder Ihr 
  Steuerberater geben.
  Die Kosten für eine Paartherapie werden grundsätzlich von keiner 
  Krankenkasse übernommen und müssen daher immer von Ihnen selbst 
  bezahlt werden.
  Einzeltherapie oder Paartherapie?
  Wenn sich der größte Konflikt-Druck in Ihrem Leben im Zusammenhang mit 
  Ihrer Partnerschaft ergibt, stellt sich möglicherweise die Frage, ob nun eine 
  Einzeltherapie oder eine Paartherapie sinnvoller wäre.
  Da diese Frage nicht immer leicht zu beantworten ist, möchte ich Ihnen drei 
  Kriterien nennen, die Ihnen eine gewisse Entscheidungshilfe bieten können:
  Freiwilligkeit und Offenheit
  Ist Ihr Partner / Ihre Partnerin grundsätzlich bereit und offen, sich mit der 
  Situation in Ihrer Partnerschaft gemeinam mit Ihnen im Rahmen einer 
  Paartherapie auseinanderzusetzen, oder haben Sie eher den Eindruck, 
  ihn/sie überreden oder gar zwingen zu müssen? 
  Eigenverantwortung
  Alles, was in einer Partnerschaft passiert (oder nicht passiert) ist ein Resultat 
  des Zusammenwirkens beider Partner. Wenn Sie gerne eine Paartherapie 
  machen möchten, Ihr Partner jedoch nicht dazu bereit ist, dann kann es 
  durchaus sinnvoll sein, sich in Form einer Einzeltherapie alleine auf den Weg 
  zu machen. 
  Auf diese Weise gehen Sie einen wichtigen Schritt, nämlich Ihr Leben wieder 
  mehr in die eigene Hand zu nehmen, und sich unabhängig davon zu 
  machen, ob und was Ihr Partner tut oder nicht tut. Sie können in der 
  Therapie Ihren eigenen Beitrag am Zustandekommen der unbefriedigenden 
  Situationen herausfinden und darüber mehr Einfluss auf die Gestaltung der 
  Partnerschaft nehmen. Dies gilt umso mehr, als Sie vielleicht bereits 
  entdeckt haben, dass Ihnen das, was Sie in der Partnerschaft erleben, nicht 
  zum ersten Mal in Ihrem Leben begegnet. 
  Ausprobieren
  Wenn Sie sich beide nicht sicher sind, ob Einzel- oder Paartherapie der 
  richtige Weg ist, besteht auch die Möglichkeit, zunächst einmal zu zweit in 
  die Einführungssitzung zu kommen. 
  Oft ergibt sich dadurch eine größere Eindeutigkeit, was sinnvoller für jeden 
  von Ihnen ist (was am Ende durchaus unterschiedlich von Ihnen beiden 
  beantwortet werden kann), und wie Sie jeweils damit am besten weiter 
  umgehen können.
  Wie läuft die Anmeldung zu den Sitzungen?
  Für den ersten Termin zur Einführungssitzung können Sie sich telefonisch 
  oder per E-mail anmelden. 
  Diese erste Sitzung dient dem gegenseitigen Kennenlernen und einer ersten 
  Bestandsaufnahme über Ihre Themen und Problemstellungen, um die es in 
  einem nachfolgenden Therapie-Prozess gehen kann bzw. sollte. Auch 
  werden wir dabei über die Rahmenbedingungen (angewandte Verfahren, Ort, 
  Zeit, Häufigkeit, Bezahlung ... ) sprechen sowie alle weiteren Fragen klären, 
  die sich für Sie ergeben.
  Nach der Einführungssitzung sollten Sie die Eindrücke ersteinmal setzen 
  lassen, bevor Sie sich für eine Therapie entscheiden. Es sollte immer eine 
  ausreichende Bedenkzeit für Sie dazwischen liegen, in der Sie 
  gegebenenfalls auch später auftauchende Fragen mit mir klären können. 
  Vielleicht stellen Sie auch fest, dass Sie vor einer endgültigen Entscheidung 
  noch eine weitere Sitzung nehmen möchten, was selbstverständlich auch 
  möglich ist.
  Wenn Sie sich für die Therapie entschieden haben, legen wir als Grundlage 
  für die Zusammenarbeit den Rahmen der Therapie in einer schriftlichen 
  Vereinbarung fest.
  Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen 
  unter Telefon: 089 - 700 587 96.
  
 
 
 
  Informationen für Klienten
 
 
 
 
 
 
  
  
 
  Copyright © 2018 Jakob Fuhrmann - Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
  
 
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